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Die Vorsorge-UHR für den Nachwuchs: Unfallversicherung (U), Haftpflichtversicherung (H) und Risikoabsicherung (R) der Eltern
Die Vorsorge-UHR für den Nachwuchs: Unfallversicherung (U), Haftpflichtversicherung (H) und Risikoabsicherung (R) der Eltern

Pressemitteilung -

Dreifach-Schutz für den Nachwuchs

Köln, 26. Juni 2024: Kinder bereichern das Leben – und verlangen gleichzeitig ein hohes Maß an Verantwortung. Dazu gehört auch eine kluge Vorsorge. Die Zurich Gruppe Deutschland empfiehlt als Orientierung die Vorsorge-UHR. Dahinter verbergen sich die drei Bausteine Unfallversicherung (U), Haftpflichtversicherung (H) und Risikoabsicherung (R) der Eltern. Damit können Eltern einen adäquaten Schutzschirm für ihre Kinder ausbreiten – am besten direkt nach der Geburt.

„U“ - Private Unfallversicherung als Ergänzung der gesetzlichen Absicherung

Kinder haben ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene. Oft können sie Risiken noch nicht richtig einschätzen. „Die gesetzliche Unfallversicherung greift aber nur bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule sowie auf dem jeweiligen Hin- und Rückweg. Das bedeutet: Unfälle in der Freizeit werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt“, erklärt Gabriel Gallinger, Experte für Sachversicherungen bei der Zurich Gruppe Deutschland. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ereignen sich jedoch 60 Prozent der Unfälle im häuslichen Umfeld.

Rund 200.000 Kinder müssen laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder (BAG) jedes Jahr nach einem Unfall im Krankenhaus stationär behandelt werden. Eine private Unfallversicherung ist daher sinnvoll, um die finanziellen Folgen einer längerfristigen oder dauerhaften Beeinträchtigung abzufedern.

„H“ - Haftpflichtrisiken: Kleine Ursache – große Wirkung

Eine private Haftpflichtversicherung der Eltern, die vor finanziellen Forderungen Dritter schützt, ist unverzichtbar. Denn im Alltag können selbst kleinste Fehltritte verheerende Folgen haben. Auch die unachtsamen Handlungen von Kindern bleiben davon nicht unberührt. Kinder können erst ab dem siebten Lebensjahr und im Straßenverkehr ab dem zehnten Lebensjahr haftbar gemacht werden. Bei den Policen ist daher darauf zu achten, dass auch Schäden, die durch nicht deliktfähige Kinder (unter sieben Jahren) verursacht werden, abgesichert sind.

„R“ - Risikoabsicherung der Eltern: Grundlage für die stabile Zukunft

Die Grundlage einer stabilen Vorsorge für den Nachwuchs bildet die Risikoabsicherung der Eltern. Eltern sollten sich für unvorhergesehene Fälle absichern, wie Berufsunfähigkeit oder sogar ein frühzeitiger Tod. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Risikolebensversicherung dürfen daher nicht fehlen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, wenn aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls der Beruf dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Risikolebensversicherung deckt im Falle eines vorzeitigen Todes wichtige finanzielle Verpflichtungen, wie zum Beispiel den noch ausstehenden Kredit für das Haus, und trägt damit zur Existenzsicherung des hinterbliebenen Kindes bei.

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