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Pressemitteilung -

Heimaturlaub mit dem Camper – welche Versicherung brauche ich?

Köln, 24. Juli 2020: Viele Bundesbürger fahren dieses Jahr in den Camping-Urlaub. Diese Urlaubsform wurde in den letzten Jahren immer beliebter und wird mit Covid-19 sicher noch mehr Fans gewinnen. Allein 2019 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Freizeitfahrzeugen in Deutschland um knapp 14 Prozent auf 80.863, darunter 54.000 Reisemobil-Neuzulassungen und 27.000 Zulassungen von Caravans. Wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch an Versicherungsschutz denken. Hier die drei wichtigsten Punkte:

1. Schutz für Fahrzeug und Einrichtung durch die Kfz-Versicherung

Grundsätzlich benötigt ein Wohnmobil als Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn man damit mobil sein möchte. Die Höhe hängt wie auch beim PKW von den PS, der Regional- und der Schadenfreiheitsklasse ab. Bei letzterem gibt es oft Rabatt, da das Wohnmobil in der Regel als Zweitfahrzeug versichert wird.

Ob Wohnmobil oder Wohnwagen, wie beim PKW gibt es auch hier die Möglichkeit, noch eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abzuschließen. Diese versichert das Gefährt bei Diebstahl, Schäden durch Naturgefahren oder in der Vollkasko auch bei eigenem Verschulden bei einem Unfall oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Zum Umfang der Versicherung zählt nicht nur das Fahrzeug, sondern auch fest verbautes Inventar wie HiFi-Anlagen oder TV-Geräte. Dazu zählen keine persönlichen Gegenstände wie Reisegepäck. Der Schutz gilt nur für zugelassene Fahrzeuge. Wird der Caravan abgemeldet, z.B. über den Winter, entfällt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dann darf das Wohnmobil oder der Wohnwagen aber wirklich keine Meter auf seinen eigenen Achsen zurücklegen. Auch für die Kasko muss das Fahrzeug angemeldet sein.

2. Dauercamping oder Überwintern? Kein Problem mit einer Campingversicherung

Aber was ist, wenn das Wohnmobil oder der Wohnwagen auf dem Campingplatz länger steht oder sogar ohne Zulassung überwintert? Hier bietet sich eine Camping-Versicherung an. Sie gilt auf allen öffentlichen Campingplätzen in der EU sowie im eigenen Winterlager und zwar egal, ob das Wohnmobil oder der Wohnwagen zugelassen ist oder nicht. „So eine Camping-Versicherung deckt neben dem Fahrzeug auch das Inventar inklusive Unterhaltungselektronik wie TV oder HiFi-Anlage mit ab. Eingeschlossen werden kann auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen. Versichert sind dann Schäden wie z.B. Diebstahl, Brand, mutwillige Beschädigung oder Naturgefahren“, erklärt Torsten Kammler, Experte Special Products bei der Zurich Gruppe Deutschland. Ein weiterer Vorteil: Auch persönliche Gegenstände, wie Kleidung oder Spielzeug, sind in der Camping-Versicherung eingeschlossen. Zum Vergleich: Die Hausratversicherung gilt zwar auch außerhalb der eigenen vier Wände, allerdings nur in Gebäuden wie Hotels oder Ferienwohnungen. Für einen echten Camping-Urlaub ist eine Camping-Versicherung daher eine sehr gute Ergänzung, für Dauercamper eigentlich ein Muss.

3. Kein Dachschaden mit dem Dachzelt – die Kfz-Versicherung hilft

Wer lieber mit seinem privaten PKW unterwegs ist, für den eignet sich vielleicht ein Dachzelt. Wie eine Dachbox ist so ein Zelt auf dem Autodach montiert und ruckzuck aufgebaut. Dann muss das Zuhause in luftiger Höhe nur noch mit einer Leiter erklommen werden. Versichert ist das Ganze praktischerweise schon über die Kfz-Versicherung, da es als Autozubehör gilt. Wichtig ist, dass das Zelt ordnungsgemäß auf dem Dach montiert ist. Transportiert man es lose, besteht kein Versicherungsschutz.

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