Pressemitteilung -
Zurich Erstattung an Thomas Cook Kunden läuft trotz Corona planmäßig
Köln, 26. Juni 2020 Die Bearbeitung der beim Zurich Dienstleister KAERA registrierten Schadenfälle infolge der Thomas Cook Insolvenz läuft trotz der Corona Einschränkungen planmäßig. Bereits im März hatte Zurich angekündigt, dass bis Ende Juni alle angemeldeten Ansprüche bearbeitet werden. „Wir haben alles dafür getan, um unsere Zusage an die Thomas Cook Kunden trotz der Erschwernisse während des Corona Lock-down einzuhalten. Bis zum 30. Juni werden wir praktisch alle 200.000 gemeldeten Ansprüche bearbeitet haben“, so Horst Nussbaumer, Chief Operating Officer der Zurich Gruppe Deutschland. Von den gemeldeten Ansprüchen stellten sich insgesamt 30.000 Ansprüche als Doppel-Einreichungen heraus, die entweder mit keiner gültigen Buchungsnummer korrespondierten oder aus anderen Gründen nicht erstattet werden konnten. „Lediglich drei Prozent der gemeldeten Schadenfälle können derzeit noch nicht abschließend reguliert werden, da noch keine vollständigen Belege von den Thomas Cook Kunden vorgelegt wurden.“
Kontakt für Thomas Cook Kunden mit offenem Bearbeitungsstatus
Ab dem 6. Juli wird Zurich unter der Webadresse http://zurich.de/sicherungsschein-tc eine separate Kontaktmöglichkeit für jene Thomas Cook Kunden einrichten, die bis dahin trotz Anmeldung ihrer Ansprüche bei KAERA und Vorlage aller notwendigen Unterlagen keine Rückmeldung feststellen konnten. Damit soll gewährleistet werden, dass eventuell noch offene Vorgänge zügig abgeschlossen werden.
Weiterer Zahlungslauf in Vorbereitung
Zurich befindet sich weiterhin im intensiven Austausch mit verschiedenen Hotels und Hotelketten, um deren Forderungen im Detail zu validieren. „Es ist wahrscheinlich, dass die Rückholkosten, die ursprünglich mit 59,6 Millionen Euro beziffert wurden, reduziert werden können“, so Nussbaumer. „Derzeit werden in einem ersten Zahlungslauf alle berechtigten Ansprüche auf Basis der vorläufigen Quote von 17,5 Prozent erstattet. Die nun insgesamt geringeren Repatriierungskosten und Erstattungsaufwände werden die Quote, mit der Zurich die einzelnen Schäden der Thomas Cook Kunden erstatten wird, voraussichtlich erhöhen. Hierfür ist ein zweiter Zahlungslauf durch Zurich vorgesehen“, so Nussbaumer weiter.
Die Bundesregierung hat den Thomas Cook Kunden im Dezember 2019 in Aussicht gestellt, die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie bereits von Zurich und von anderer Seite zurückerhalten haben, auf 100 Prozent der berechtigten Ansprüche auszugleichen. Dazu hat die Bundesregierung am 6. Mai 2020 einen entsprechenden Anmeldeprozess gestartet. Im Zuge der Anmeldung zur Ausgleichszahlung haben zahlreiche Kunden ihre über den Betrag des ersten Zahlungslaufs hinausgehenden Ansprüche bereits an den Bund abgetreten.
Zurich und Bundesregierung werden sich vor Beginn des zweiten Zahlungslaufs abstimmen, damit an den richtigen Forderungsinhaber geleistet wird und Doppelzahlungen bei der weiteren Abwicklung der freiwilligen Ausgleichszahlung der Bundesregierung vermieden werden.
Eine mögliche Erhöhung der Quote wirkt sich nicht auf den Gesamtbetrag aus, den Zurich für alle Thomas Cook Kunden insgesamt leistet. Die Nachberechnung erfolgt ungeachtet der von verschiedenen Seiten geäußerten unterschiedlichen Auslegung der in §651r (BGB) definierten Insolvenzsicherung im Reiserecht. Die Kritik an der gesetzlichen Regelung hat die Bundesregierung zur Neuregelung des Gesetzes veranlasst. Im Juni hat sie ein entsprechendes Eckpunktepapier für eine neue gesetzliche Regelung vorgestellt, die die offensichtlichen Schwächen der aktuellen Gesetzgebung beheben soll.
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