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Zurich startet mit Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland GmbH. Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht.
Zurich startet mit Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland GmbH. Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht.

Pressemitteilung -

Zurich startet mit Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland GmbH. Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht.

Köln, 11. Dezember 2019: Die Thomas Cook Deutschland GmbH hatte am 25. September 2019 ein Insolvenzverfahren eingeleitet und in der Folge den Geschäftsbetrieb eingestellt. Für den Fall einer Insolvenz waren Pauschalreisende mit einem Reisesicherungsschein ausgestattet. So hat Thomas Cook nur bei Zurich eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (vom 1.11. bis 31.10.) vereinbart. Weiteren Versicherungsschutz hatte das Unternehmen nicht beschafft.

Rund 140.000 Thomas Cook Pauschalreisende wurden während ihres Urlaubs von der Insolvenz ihres Reiseanbieters überrascht, weitaus mehr Thomas Cook Kunden konnten ihre gebuchten und angezahlten Reisen nicht mehr antreten. Die Zurich Gruppe Deutschland hat als Versicherer im Rahmen der Reisesicherungsscheine von Beginn an alles unternommen, um Thomas Cook Kunden in dieser Situation zu unterstützen.

Zurich hat 140.000 Reisende sicher nach Hause gebracht

„Nach Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit von Thomas Cook Deutschland lag unser Fokus zunächst darauf, in aller Welt gestrandete Reisende bei der sicheren Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen. So hat Zurich dazu beitragen, dass nahezu alle 140.000 Pauschalurlauber, die am Urlaubsort von der Insolvenz ihres Reiseanbieters überrascht wurden, geordnet nach Hause gebracht werden konnten“, so Horst Nussbaumer, Chief Claims & Operations Officer im Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Mit unserem planvollen Handeln haben wir die Rückholung der Reisenden im Sinne des Gesetzes aktiv und erfolgreich unterstützt. Mit der geordneten Rückführung haben wir zudem zur Minimierung der Gesamtschadenhöhe beigetragen.“ Gleichzeitig hat Zurich über den Spezialisten KAERA AG eine Webseite eingerichtet, bei der Thomas Cook Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche anmelden konnten.

Zurich startet Erstattungen für Thomas Cook Kunden

Thomas Cook hat bei Zurich eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (vom 1.11. bis 31.10.) vereinbart. Damit beschränkt sich die Eintrittspflicht von Zurich - wie gesetzlich vorgesehen - auf diesen Betrag, für den Thomas Cook auch entsprechende Prämien entrichtet hat. „Der vorliegende Schadenfall zeigt, dass die von Thomas Cook eingekaufte Haftungssumme leider bei weitem nicht ausreicht, um die Ersatzansprüche aller anspruchsberechtigten Kunden vollständig zu befriedigen. Nach dem Gesetz werden die Thomas Cook Kunden nur eine anteilige Erstattung erhalten“, erläutert Horst Nussbaumer.

Mittlerweile liegen Zurich ausreichend Informationen vor, um mit hinreichender Genauigkeit eine vorläufige Berechnung der Gesamthöhe aller Ersatzansprüche vorzunehmen.

Von der Gesamt-Haftungssumme von 110 Millionen Euro mussten bereits 59,6 Millionen Euro für die Rückführungen aufgewendet werden. Den verbleibenden 50,4 Millionen Euro steht nach vorläufigen Berechnungen eine Gesamtschadenhöhe von 287,4 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas Cook Kunden.

„Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen. Wir bemühen uns jeden Anspruch so schnell wie möglich und mit großer Sorgfalt zu bearbeiten. Dieser Prozess wird einige Wochen in Anspruch nehmen“, erläutert Nussbaumer.

Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht

„Wir haben das geltende Gesetz angewendet und die Thomas Cook Kunden im Rahmen unserer darin verankerten Verpflichtung zur Rückführung nach Kräften unterstützt. Dieses Vorgehen hat zudem zu einer Minimierung des Gesamtschadens beigetragen, was im Interesse aller Anspruchsteller ist“, so Nussbaumer. „Vor allem haben wir im gesamten Prozess von Anfang an den Schulterschluss mit der Regierung gesucht, um für die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Kunden eine Lösung im Sinne der EU Reiserichtlinie zu finden.“

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt den Thomas Cook Kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten.

Versicherer, Insolvenzverwalter und Bundesregierung beraten nun gemeinsam über das weitere Vorgehen und weisen darauf hin, dass Thomas Cook Kunden aktuell nicht selbst aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren. Anfang 2020 soll über die weiteren Schritte zur Abwicklung informiert werden. 

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