Pressemitteilung -
Aufsichtspflicht für Osternester
Bonn, 13. April 2017 - Osterhase spielen und dann das Versteck vergessen? Kann ja mal passieren. Blöd ist nur, wenn ein Sturm aufzieht und das Nest badet. Oder Oster-Neider stehlen das schöne Körbchen mitsamt Inhalt aus dem Garten. Wäre das nicht eigentlich ein Fall für die Hausratversicherungen? Zurich hat sich umgehört und bringt zum Osterfest leider ernüchternde Nachrichten:
„Die Hausratversicherung ersetzt Dinge, die zum Beispiel bei einem Einbruch aus einem Gebäude gestohlen wurde. In der dazugehörigen Außenversicherung schließt das zum Teil zwar auch Gartenzubehör wie Gartenmöbel oder einen Grill ein. Im Garten versteckte Osternester gehören aber nicht dazu. Sie enthalten oft nicht nur süße Eier sondern auch wertvollere Geschenke, sind aber nicht gegen Diebstahl oder Unwetterschäden abgesichert", erklärt Zurich-Sprecher Bernd O. Engelien
Anders sieht es aus, wenn der Osterhase in der Wohnung unterwegs war und dort seine Nester hinterlassen hat. Werden diese von Einbrechern geplündert oder kommen sie beispielsweise durch einen Rohrbruch zu Schaden, zählen sie natürlich zum Hausrat und werden mitsamt den restlichen Habseligkeiten von der Versicherung ersetzt.“
Am sichersten ist aber natürlich: Beim Suchen beeilen und den süßen Inhalt schnell genießen!
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