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Die Zurich Versicherung versteht die garantiefreie Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance, gemeinsam mit den Sozialpartnern innovative Lösungen zu entwickeln.
Die Zurich Versicherung versteht die garantiefreie Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance, gemeinsam mit den Sozialpartnern innovative Lösungen zu entwickeln.

Pressemitteilung -

Zurich bietet Plattform für die Entwicklung von Lösungsmodellen zur Betriebsrenten-Reform

Bonn, 2.11.2017 Die Zurich Versicherung versteht die garantiefreie Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance, gemeinsam mit den Sozialpartnern innovative Lösungen zu entwickeln. „Es gilt, bAV-Spezifika, kollektive Kapitalanlage und Sicherheit kundenorientiert zu vereinen. Wir investieren in die Zukunft – und die sehen wir deutlich in garantiefreier Finanzierung mit vielfältigen Sicherungsmöglichkeiten“, sagt Lars Golatka, Leiter Geschäftsbereich Betriebliche Altersvorsorge der Zurich Gruppe Deutschland, im Rahmen einer Experten-Runde in Köln.

Faire Teilhabe am Kapital: Zurich Experten-Runden geben erste Lösungsideen

Anbieter und Tarifparteien stehen gemeinsam vor der Aufgabe, die Neuerungen in der Altersvorsorge umzusetzen. Dazu ist ein enger Austausch aller Beteiligten wichtig. Aus diesem Grund heraus organisiert Zurich seit Anfang des Jahres Experten-Runden - sogenannte Tischgespräche.Gemeinsam mit allen Einrichtungen der bAV können so branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt und optimale Lösungen erarbeitet werden. Im Mittelpunkt der Anstrengungen steht auch die Aufklärung zu den Reform-Chancen: Zukünftig müssen die Vorteile einer innovativen, marktorientierten Kapitalanlage herausgestellt werden. „Zurich setzt den Fokus bereits seit einigen Jahren auf fondsgebundene Vorsorge. Durch die Kosteneffizienz, dem Wegfall von Garantiekosten und einer flexibleren, zukunftsorientierten Kapitalanlage können den Kunden langfristig bessere Leistungen in Aussicht gestellt werden. Dadurch profitiert die Höhe der Rente stärker von den Chancen der Kapitalmärkte – so wird eine faire Teilhabe am Kapital ermöglicht“, so Golatka weiter.

Kollektive Absicherung durch fondsgebundene Vorsorge

Der Pensionsfonds ist die Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung, die die Vorgaben der Sozialpartnerrente unmittelbar umsetzen kann. Zurich treibt zusammen mit der Deutschen Pensionfonds AG Lösungen voran, die rendite- und sicherheitsorientiert sind und keine Garantien benötigen. Durch den kollektiven Risikoausgleich ist die fondsgebundene Vorsorge auch schwankungsarm. Die Pensionsfonds der Zurich legen im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge bereits heute das Vermögen der Versorgungsberechtigten nach liberalen Kapitalanlagevorschriften an.

Betriebsrentenstärkungsgesetz empfiehlt integrierte Absicherung gegen Risiken wie Invalidität und Tod

Eine gute bAV zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Arbeitnehmer gegen die vielfach unterschätzten vorzeitigen Risiken – Invalidität und Tod – absichern können. Idealerweise erfolgt dies ohne jegliche Gesundheitsprüfung. Auch in diesem Zusammenhang bietet der kollektive Ansatz verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Mit TEAM® bietet Zurich bereits seit 2014 die im Betriebsrentenstärkungsgesetz empfohlene Absicherung aller Mitarbeiter eines Unternehmens gegen die vorzeitigen Risiken von Invalidität und Tod ohne Gesundheitsprüfung an.

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