Covid-19: Kein Sonderstatus mehr in der Existenzabsicherung
Karenzzeit von vier Wochen nach Genesung entfällt ab dem 1. Juli 2023
Abschluss einer Berufs- und Todesfallabsicherung ist künftig ohne Wartezeit möglich
Köln/Frankfurt a.M., 03. April 2023: Eine überstandene Covid-19 Infektion wird ab dem 1. Juli 2023 in der Arbeitskraft- und Todesfallabsicherung der Zurich Gruppe Deutschland vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behan